(Fast) alle frisch gebackenen Väter in der Schweiz haben Anspruch auf 10 Tage Vaterschaftsurlaub. Niudad sagt dir, was du dazu wissen musst.
Gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub besteht seit dem 1. Januar 2021. Dafür brauchte es einen Volksentscheid. 60 Prozent der Schweizer Stimmbevölkerung haben sich in der Abstimmung vom 27. September 2020 dafür ausgesprochen.
«Gesetzlicher Anspruch» meint: Dein:e Arbeitgeber:in muss ihn dir gewähren – auch wenn er:sie persönlich dagegen ist oder dadurch in Personalnot kommt. Allerdings ist es sinnvoll, gemeinsam zu definieren, wann und wie genau du ihn beziehst (siehe Punkt 3).
Voraussetzungen für den Bezug des Vaterschaftsurlaubs sind Folgende:
Du musst a) rechtlicher Vater des Neugeborenen sein,
b) während mindestens neun Monaten vor der Geburt AHV-Beiträge einbezahlt haben und
c) in dieser Zeit während mindestens fünf Monaten gearbeitet haben (wobei Diensttage angerechnet werden).
Im rechtlichen Sinn Vater wirst du automatisch, wenn du mit der Kindsmutter verheiratet bist. Wenn ihr nicht verheiratet seid, braucht es eine Anerkennung eures Kinds beim Zivilstandsamt deiner Gemeinde.
Der Bezug des Vaterschaftsurlaubs ist relativ flexibel. Du musst ihn zwar in den ersten sechs Monaten nach der Geburt beziehen. Bei der Aufteilung der 10 Tage bist du aber grundsätzlich frei. Es empfiehlt sich, gut zu überlegen, wie du die 10 Tage optimal nutzen kannst. Finde das am besten auch im Gespräch mit deiner Partnerin und deinen Vorgesetzten heraus. Wissenschaftlich gesichert ist: Die Zeit unmittelbar nach der Geburt ist eine sensible Phase, in der die Nähe zum Kind den Beziehungsaufbau enorm stärkt. Deshalb empfiehlt niudad.ch, zumindest einen Teil des Vaterschaftsurlaubs unmittelbar nach der Geburt zu beziehen.
Die Höhe der finanziellen Entschädigung ist im Gesetz klar geregelt: Du hast Anspruch auf mindestens 80% deines aktuellen Lohns, höchstens aber 196 Franken am Tag. Das ist für Gutverdiener eher wenig. Es kann also trotzdem wichtig sein, finanziell für die Väterzeit etwas vorzusorgen.
Für die Anmeldung deines Anspruchs musst du selbst aktiv werden. Sprich dafür am besten zuerst mit deinem:r Arbeitgeber:in. Bei vielen Unternehmen ist das mittlerweile ein Standardprozess. Wichtig: Der Vaterschaftsurlaub kostet die Arbeitgebenden nichts (ausser es werden freiwillig Leistungen bezahlt, die höher sind als dein gesetzlicher Anspruch). Es ist die Allgemeinheit, welche die Kosten für den Vaterschaftsurlaub trägt. Arbeitgebende erhalten diese über die Ausgleichskasse erstattet. Deshalb ist der Vaterschaftsurlaub auch keine Grosszügigkeit, sondern eine Selbstverständlichkeit, die du selbstbewusst einfordern darfst.
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